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Schreinerei Ostallgäu Pfaffenwinkel

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die folgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in elektronischer oder schriftlicher Form) mit Schreinerei Erwin Thoma, Gewerbepark 2, 87675 Rettenbach am Auerberg. Sie gelten nach Auftragserteilung und Bestätigung als vereinbart. Abweichungen oder ergänzende Bedingungen sowie Nebenabsprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen AGBs, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Geschäftspartner widersprechen wir ausdrücklich. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Schreinerei Erwin Thoma ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der AGB keine weiteren Aufträge mehr anzunehmen bzw. auszuführen.

2. Angebote / Aufträge

Die Angebote sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. So behält sich Schreinerei Thoma insbesondere vor, versehentlich falsch ausgewiesene Preise zu berichtigen. Kostenvoranschläge und alle sonstigen Unterlagen dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden und sind bei Nichterteilung eines Auftrags unverzüglich als Eigentum von Schreinerei Erwin Thoma an diese zurückzugeben. Bei mehr als zwei Angeboten werden diese bei Nichterteilung des Auftrags kostenpflichtig. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zu Stande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebotes durch den Kunden gelten als neues Angebot. Bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen hat der Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Auftragsausführung beginnt erst nach Ablauf der Frist.

3. Lieferung

Alle Lieferzeitangaben werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Schreinerei Thoma ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Wird die von Schreinerei Thoma geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Vor Beginn der Montage müssen die für die Aufstellung notwendigen Bedingungen und die Voraussetzungen dafür geschaffen sein, dass die Liefergegenstände reibungslos bis zur Einbaustelle transportiert werden können. Insbesondere müssen alle Maurer- und Gipserarbeiten und die sonstigen Vorarbeiten so weit fertiggestellt sein, dass die Montage sofort nach Ankunft des Auftragnehmers begonnen und ohne Unterbrechung oder Behinderung sowie ohne Gefährdung der Sicherheit der Monteure durchgeführt werden kann.

4. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre bzw. fünf Jahre bei Bauwerken nach Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber. Die Länge der Gewährleistungsfrist hängt von der Vereinbarung der Parteien ab oder davon, wie die erbrachte Leistung einzustufen ist. Offensichtliche Mängel müssen bis spätestens zwei Wochen nach Lieferung bzw. Montage der Ware oder bei Abnahme schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat Schreinerei Thoma die Wahl entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Kunden gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie vom Auftragnehmer verweigert, kann der Kunde einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5. Technische Hinweise

Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten. Vor allem auch soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere sind Beschläge und gängige Bauteile zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten. Außenanstriche (z.B. Haustüren) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese
Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Gewährleistungsansprüche gegen Schreinerei Erwin Thoma entstehen.
Eventuell beigelegte Gebrauchsanweisungen sind unbedingt zu beachten.

6. Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Schreinerei Erwin Thoma beruhen.

7. Vergütung

Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung innerhalb 10 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Abweichungen im Hinblick auf Zeitaufwand aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, wie z.B. eine Ausdehnung des ursprünglichen Auftrages auf weitere Arbeiten, werden diese zusätzlich berechnet.
Schreinerei Erwin Thoma steht das Recht zu, in Verzug befindliche Kunden von weiteren Leistungen auszuschließen.

8. Garantie

Es gelten die Garantiebestimmungen der Produkthersteller. Jeder Garantiefall muss in Schriftform und mit dem jeweiligen Datum versehen mitgeteilt werden. Die Garantie erlischt insbesondere dann, wenn unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen an den Produkten vorgenommen werden sowie bei Mängeln, die auf normale Abnützung, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, zweckentfremdete Verwendung, Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen, äußere Einwirkung (Feuchtigkeitsschäden, Kontakt mit Flüssigkeiten, Schläge, etc.) oder Nichtbeachtung der Gebrauchs- oder
Wartungsanleitungen des Herstellers zurückzuführen sind. Die Garantiefrist richtet sich nach den Angaben der Produkthersteller. Die Schreinerei Erwin Thoma übernimmt keine weitere Garantie oder Gewährleistung. Muss reklamierte Ware versendet werden, so trägt der Käufer die Versandkosten. Alle Garantieangaben
sind ohne Gewähr. Irrtümer sind vorbehalten.

9.Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unsere Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.